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Offizielle Untersuchungen

Zuchtuntersuchungen, Sachkundenachweis und mehr

In unserer Praxis können Sie offizielle HD-, ED-, Patella-, Spondylose- oder Blutuntersuchungen durchführen lassen. Darüber hinaus sind wir von der Tierärztekammer und vom Veterinäramt zum Ausstellen von Sachkundenachweisen ermächtigt.

  • HD-Röntgen
  • ED-Röntgen
  • OCD-Röntgen
  • Spondylose-Röntgen
  • Offizielle Blutentnahme
  • Sachkundenachweise

HD-Röntgen

HD-Röntgen (Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie)

Bei der offiziellen HD-Untersuchung sind Formalien zu beachten, die sich je nach Zuchtverband unterscheiden. Allen gleich sind jedoch zwei Voraussetzungen:

  • 1. Ahnentafel im Original
    Vor der Untersuchung prüft der Tierarzt die Identität des Tieres anhand von Mikrochip und Ahnentafel. Bitte legen Sie uns dafür das Original der Ahnentafel vor, auf der wir auch die Durchführung der Untersuchung tierärztlich bescheinigen.
  • 2. Formular(e) Ihres Verbands
    Außerdem muss der untersuchende Tierarzt Formblätter ausfüllen und sie dem jeweiligem Verband zuschicken. Die Verbände nutzen unterschiedliche Formulare. Bitte fordern Sie daher rechtzeitig die passenden Formulare bei Ihrem Verband an. Danke!

Von den Verbänden wird gefordert, dass die eigentliche Untersuchung in Kurznarkose erfolgt. Damit stellen wir sicher, dass alle Muskeln entspannt sind und wir Aufnahmen von hoher Qualität erhalten. Je nach Zuchtverband sind ein oder zwei Aufnahmen gefordert.

Bitte beachten Sie: Der untersuchende Tierarzt ist nicht dazu berechtigt, Röntgenbilder zu beurteilen. Er muss die Bilder vielmehr einem Gutachter schicken, der seine Beurteilung dem Besitzer sowie dem Verband das Ergebnis mitteilt.

ED-Röntgen

ED-Röntgen (Untersuchung auf Ellbogengelenksdysplasie)

Bitte legen Sie die Ahnentafel (Original) vor und bringen Sie die erforderlichen Formulare des Verbands mit. Danke!

Die Untersuchung der Ellbogengelenke richtet sich, ähnlich wie die HD-Untersuchung, nach den Vorgaben Ihres Verbands. Diese schreiben unter anderem vor, in welcher Position die Gelenke zu röntgen sind. Daher ist es auch hier von Vorteil, wenn Sie als Besitzerin oder Besitzer schon alle Formulare mitbringen – bitte denken Sie daran, sie rechtzeitig von Ihrem Verband anzufordern. Danke!
 

OCD-Röntgen

OCD-Röntgen (Untersuchung auf Osteochondrosis Dissecans)

Bitte legen Sie die Ahnentafel (Original) vor und bringen Sie die erforderlichen Formulare des Verbands mit. Danke!

Einige Verbände schreiben den Haltern die offizielle Untersuchung der Schultergelenke auf OCD vor. Das OCD-Röntgen findet in Kurznarkose statt.

Spondylose-Röntgen

Spondylose-Röntgen

(Untersuchung auf degenerative Veränderungen an Wirbelkörper und Intervertebralräumen)

Bitte legen Sie die Ahnentafel (Original) vor und bringen Sie die erforderlichen Formulare des Verbands mit. Danke!

Die offizielle Untersuchung der Wirbelsäule ist häufig bei Boxern, aber auch bei anderen Rassen gefordert. Nicht immer besteht der Verband auf Narkose, oft können wir diese Untersuchung auch am wachen Tier durchführen.

Davon abgesehen gelten die gleichen formalen Anforderungen wie bei den anderen offiziellen Untersuchungen.

Offizielle Blutentnahme

Offizielle Blutentnahme

Bitte legen Sie die Ahnentafel (Original) vor und bringen Sie die erforderlichen Formulare des Verbands mit. Danke!

Einige Verbände, zum Beispiel die Hovawart-Verbände, fordern offizielle Untersuchungen des Blutes auf erblich bedingte Erkrankungen. 

Zunächst muss der Tierarzt anhand der Ahnentafel und des Mikrochips sicherstellen, dass das Blut vom richtigen Tier entnommen wird. Die Blutprobe wird dann an ein speziell dafür zugelassenes Labor gesandt. Die Ergebnisse erfahren der Besitzer und der Verband direkt durch das Labor.

Sachkundenachweise

Sachkundenachweise

Laut § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW müssen alle Besitzer von großen Hunden ihre Sachkunde nachweisen. Als „groß“ gilt ein Hund ab 40 cm Widerristhöhe oder ab 20 kg Gewicht. 

Wir sind in der Tierarztpraxis am Saarnberg autorisiert, Ihnen einen solchen Nachweis auszustellen.
 

Was Sie dafür tun müssen

Sie haben – unter Aufsicht – 15 Minuten Zeit, um 20 Multiple-Choice-Fragen schriftlich zu beantworten. Hierbei gilt, mindestens eine der vorgegebenen Antworten ist richtig (es können auch mehrere Antworten richtig sein). 

Sofern Sie mindestens zwei Drittel der Fragen richtig beantwortet haben, folgt ein Gespräch mit dem Tierarzt. Er beurteilt Ihre Sachkunde anhand des geführten Gesprächs sowie der Auswertung des Bogens und stellt den Nachweis aus.

Bitte beachten Sie: Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Bestimmungen und Fragebögen!

Mehr zu den Bestimmungen in NRW

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